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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Virtuelle Währungen in Österreich

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Etwas anders als Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether können Token auch die Form von Zahlungstoken annehmen, die eine ähnliche Funktion wie Bitcoin und Ether haben, aber von einer juristischen oder natürlichen Person ausgegeben werden.1

Derzeit versuchen einige Marktteilnehmer, Stablecoins zu schaffen, die tatsächlich eine Fiat-Währung wie den Euro widerspiegeln. Diese Coins könnten beispielsweise zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen verwendet werden – wenn der Dienstleister bereit wäre, solche Coins anzunehmen, und wenn eine andere Person bereit wäre, solche Coins entweder gegen Fiat-Währung oder vielleicht auch gegen andere Arten von Krypto-Assets einzutauschen. Abhängig von den genauen Merkmalen können solche Zahlungstoken als elektronisches Geld gelten, und die Ausgabe solcher Zahlungstoken kann eine Lizenz von einem E-Geld-Institut erfordern. Gegebenenfalls ist auch eine Konzession nach dem Bankengesetz oder dem Zahlungsdienstegesetz erforderlich; B. zur Ausgabe von Zahlungsinstrumenten oder zur Erbringung von Zahlungsdiensten. Es gibt Ausnahmen von den Lizenzanforderungen, die von Fall zu Fall sorgfältig geprüft werden sollten.1

Wenn die Token als handelbare Wertpapiere strukturiert sind, werden sie am häufigsten als Wertpapier-Token bezeichnet und können als Finanzinstrumente und übertragbare Wertpapiere qualifiziert werden, vorausgesetzt, dass solche Wertpapier-Token in ähnlicher Weise wie Wertpapiere frei handelbar sind (vermutlich im Falle eines ERC -zwanzig). Zeichen). Daher kann das öffentliche Angebot solcher Token den Anforderungen des Prospekts unterliegen. Emittenten haben jedoch auch einen erheblichen Vorteil, wenn Token als Wertpapiere behandelt werden, da sie die Passporting-Regeln für Prospekte nutzen können, die sonst für ICOs oder ITOs nicht verfügbar wären. Andererseits können sich solche Qualifikationen negativ auf einige Fintech-Geschäftsmodelle auswirken. Beispielsweise kann für den Handel mit Security Token in Österreich eine Banklizenz erforderlich sein, die Beratung von Kunden zu Anlagen in Security Token kann als Anlageberatung nach MiFID II gelten und die Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen für Security Token kann auch dem österreichischen Aufsichtsgesetz für Wertpapiere unterliegen . 2018.1

Alle im AFA enthaltenen Ausnahmen von den Prospektpflichten und Dienstbarkeiten gelten auch für Security Token und ICO/ITO.1

Utility Token sind in der Regel als Gutscheine ausgestaltet und gewähren dem Inhaber das Recht, seine Token gegen Waren oder Dienstleistungen (des Emittenten oder Dienstleistungspartner) einzutauschen. Diese Token werden von der FMA als Zahlungsinstrumente qualifiziert. Die FMA hält jedoch die eingeschränkte Netzwerkausnahme nach PSD II für anwendbar, sofern Token nur vom Token-Emittenten und einer begrenzten Anzahl von Servicepartnern akzeptiert werden. Andernfalls kann eine Lizenz nach dem Zahlungsdienstegesetz zur Umsetzung der PSD II erforderlich sein.1

Dezentrale Börsen ermöglichen Peer-to-Peer-Transaktionen zwischen Kunden ohne Beteiligung eines Betreibers, einer zentralen Gegenpartei oder eines Vermittlers. Soweit eine dezentrale Börse den Handel mit Wertpapieren und Security Token ermöglicht, kann eine Konzession nach dem österreichischen Bankwesengesetz oder dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erforderlich sein.1

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Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/austria