Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Auf Verlangen des Kunden sind Banken verpflichtet, Dritten Zugang zum Konto des Kunden zu gewähren. Damit sollten insbesondere Fintech-Startups mit innovativen Geschäftsmodellen unterstützt werden, die auf solche Daten angewiesen sind (z. B. Plattformen für den kombinierten Zugriff auf bei verschiedenen Banken eröffnete Bankkonten).1
Für Zwecke der Konzessionierung nach dem österreichischen Bankwesengesetz bzw. dem österreichischen Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 spielt es keine Rolle, ob die reglementierte Tätigkeit vollautomatisiert ausgeübt wird oder ob der Mitarbeiter im Auftrag einer Wertpapierfirma handelt. Daher benötigen Unternehmen, die vollautomatisierte Anlageberatungs- oder vollautomatisierte Portfolioverwaltungsdienste anbieten, auch entsprechende Lizenzen nach österreichischem Recht.1
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