Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Zahlungsdienste unterliegen dem Payment Services Act zur Umsetzung der PSD II. Einige Dienstleistungen, wie die Ausgabe von Zahlungsinstrumenten oder die Bereitstellung von Geldtransfers, sind reguliert und erfordern eine Zahlungsdienstlizenz.1
Auch in Österreich gelten die Ausnahmen der PSD II. Die wichtigste Ausnahme betrifft die Bereitstellung von Zahlungsdiensten in einem eingeschränkten Netz. Das bedeutet zum Beispiel, wenn ein Zahlungsinstrument nur von sehr wenigen Anbietern für ein bestimmtes Produkt akzeptiert wird (z. B. von Tankstellenbetreibern ausgegebene Tankkarten nur für die Gaszahlung) oder von einem Anbieter für eine begrenzte Anzahl von Produkten oder Dienstleistungen. oder an einer begrenzten Anzahl von Orten (z. B. in den Geschäften) führt die Veröffentlichung solcher Tools nicht unbedingt zur Notwendigkeit einer Lizenzierung.1
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