Sie können sich die Regeln und Vorschriften in anderen Gerichtsbarkeiten ansehen.
Die Kreditvergabe ist eine konzessionierte Banktätigkeit nach österreichischem Recht. Es gibt keine Ausnahmen für Peer-to-Peer-Kredite oder Start-ups; Die FMA scheint jedoch Personen, die an Peer-to-Peer-Kreditplattformen teilnehmen, nicht strafrechtlich zu verfolgen. Die Kreditvermittlung kann auch als Bank konzessioniert sein, es sei denn, es gelten bestimmte Ausnahmen, in diesem Fall ist nur eine reglementierte Gewerbeerlaubnis erforderlich.1
Darüber hinaus ist Factoring nach österreichischem Recht ein konzessionierter Bankbetrieb. Genauer gesagt erfordert der Ankauf von Forderungen, einschließlich Darlehen, eine Banklizenz. Die Forderungsabtretung unterliegt ebenfalls einer Wertstempelsteuer von 0,8 Prozent des Schätzwertes. Es können bestimmte Stempelsteuerbefreiungen gelten; B. eine Abtretung im Rahmen eines Factoring-Geschäfts oder eine Forderungsabtretung an eine spezialisierte Verbriefungsgesellschaft. Das Exzellenzerfordernis gilt nicht für die Abtretung von Forderungen. Die Abtretung wird nach Vereinbarung zwischen den Parteien oder gemäß den Vertragsbedingungen gültig. Bis zur Anzeige der Abtretung kann der Drittschuldner jedoch Einwendungen erheben und auch gegenüber dem neuen Zessionar die Aufrechnung erklären.1
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