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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Digitale Assets in Österreich

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Einige typische Aktivitäten von Fintech-Unternehmen könnten möglicherweise lizenzierte oder anderweitig regulierte Dienste sein: (1) Internetplattformen oder Anwendungslösungen, die Token-Marktplätze oder Token-Platzierungsdienste anbieten, insbesondere Sicherheitstoken; (2) Initial Coin Offering (ICO), Initial Token Offering (ITO) oder Initial Exchange Offering; (3) Krypto-Miner unter bestimmten Umständen, wenn Geld vom Markt gesammelt wird; oder (4) Gründung einer Anlageverwaltungsgesellschaft oder einer automatisierten digitalen Beratungsgesellschaft.1

Die rechtlichen Anforderungen an digitale Marktplätze hängen von den Vermögenswerten ab, die über diese Marktplätze gehandelt oder angeboten werden: Wenn Wertpapiere angeboten und gehandelt werden, kann der Marktplatz – abhängig von den spezifischen angebotenen Dienstleistungen – als Börse, multilaterales Handelsparkett (MTF ) oder organisierter Marktplatz (OTF). Um eine Börse zu betreiben, müssen MTF- oder OTF-Betreiber eine Lizenz besitzen. Darüber hinaus unterliegt die Teilnahme an der Emission von Wertpapieremissionen Dritter sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen (Emission von Wertpapieren Dritter) einer Bankkonzession gemäß österreichischem Bankwesengesetz. Wenn nur Anlagen angeboten oder verkauft werden, kann eine reglementierte Handelslizenz erforderlich sein.1

In Bezug auf ICOs und Kryptowährungen gelten die oben genannten Anforderungen für die Plattform, wenn die Coins oder Token als Investitionen oder Wertpapiere gelten. Handelsplattformen für echte Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum, die keinen Emittenten haben, der Geld von der Öffentlichkeit sammelt, benötigen normalerweise keine Finanzdienstleistungslizenz, erfordern jedoch möglicherweise eine kostenlose Handelslizenz.1

Crowdfunding-Plattformen können abhängig von ihrem spezifischen Geschäft und den angebotenen Dienstleistungen den oben genannten Lizenzanforderungen unterliegen. Um Lizenzierungspflichten zu umgehen, haben Plattformen in Österreich unterschiedliche Ansätze verfolgt: Einige enthalten keine Wertpapiere (einschließlich Sicherheitstoken), während andere Dienste einschränken, sodass tatsächlich kein lizenzierter Dienst bereitgestellt wird. Oft sind diese Handelsplätze auf einfache Marketingplattformen reduziert, aber die Betreiber verzichten darauf, Wertpapiere und Wertmarken zum Handel (Verkauf oder Kauf) anzubieten oder diese Instrumente aufzulisten.1

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Beteiligung als Rechtsanwalt an Investment Venture Funds, Durchführung von M&A Venture Deals im Bereich IT, Betreuung von iGaming und Betriebsvermögen

Anmerkungen
  1. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/austria