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Marktüberblick

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Fintech in Deutschland

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Wie der allgemeine Trend zeigt, ist der Fintech-Markt in Deutschland bereits relativ konsolidiert und ausgereift, und seine Auswirkungen auf die Finanzbranche sind ziemlich revolutionär. Während es ein Winner-take-all-Phänomen gibt (verbunden mit verschärftem Wettbewerb und hohen Akquisitionskosten), wird erwartet, dass Fintech-Unternehmen von neuen Geschäftsmöglichkeiten profitieren werden. Es könnte auch ein Zeichen der Marktreife sein, dass Fintech-Unternehmen zunehmend von Banken und Finanzinstituten in ihre Wertschöpfungsketten integriert werden.1

Diese Entwicklungen bedeuten jedoch nicht, dass der deutsche Fintech-Markt stagniert. Das Gegenteil ist auch wahr. Laut der Studie gab es im Jahr 2021 in Deutschland 639 aktive Fintech-Unternehmen, von denen 55 % jünger als fünf Jahre waren. Der höchste Anteil an jungen Startups wurde in den Segmenten Risk & Compliance (96 %) und Decentralized Finance (DeFi) (72 %) identifiziert. In Bezug auf die Finanzierung und den Zugang zu Kapital für junge Fintech-Unternehmen hat die Finanzaktivität in Deutschland im Jahr 2021 zugenommen, wobei die gesamten Finanzierungstransaktionen um durchschnittlich 6 % pro Quartal gestiegen sind, wobei die Frühphasenfinanzierung am häufigsten ist. in den Bereichen Vermögensverwaltung und Geldanlage, Kredit und Factoring sowie DeFi. Darüber hinaus wurden Neobanken und Nicht-Brokern im deutschen Fintech-Markt erhebliche Mittel zugewiesen. Weitere bedeutende Fintech-Segmente sind Banking, API-Banking und Personal Finance Management.2

Es gibt kein spezifisches öffentliches Förderinstrument für Fintech-Unternehmen, aber das Bundeswirtschaftsministerium hat das INVEST-Programm eingerichtet, um Start-ups bei der Beschaffung von Risikokapital zu unterstützen. Wenn Business Angels Anteile an neu gegründeten innovativen Unternehmen erwerben und diese länger als drei Jahre besitzen, erstattet der Staat 20 % ihrer Anfangsinvestition bis zu 100.000 Euro. Um sich für das Programm zu qualifizieren, müssen Anleger mindestens 10.000 € ausgeben. Das investierte Kapital darf nicht aus einem Darlehen Dritter an den Anleger stammen. Außerdem muss der Business Angel an Gewinnen und Verlusten des neuen Unternehmens beteiligt werden. Anleger müssen natürliche Personen mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sein oder sich einer in Deutschland registrierten speziellen Kapitalanlagegesellschaft bedienen (z. B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH).3

Für die Zulassung und den Vertrieb von Fintech-Unternehmen in Deutschland gelten die allgemeinen Regeln. Da es in Deutschland keine spezifische Fintech-Lizenz gibt, hängt die Regulierung von Fintech-Unternehmen letztlich von deren Geschäftstätigkeit ab. Auch dies ist das Ergebnis eines technologieneutralen „gleiches Geschäft, gleiches Risiko, gleiche Regeln“-Ansatzes. Somit kann die ganze Bandbreite an Lizenzen und Vermarktungsbeschränkungen für Fintech-Geschäftsmodelle relevant werden.4

Insbesondere sind folgende Arten von Lizenzen zu berücksichtigen:

  1. eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG zum Erbringen von Bankdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG;
  2. eine Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 des neu erlassenen Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen oder nach § 32 Abs. 1 KWG zum Erbringen von Finanzdienstleistungen im Sinne WpIG § 2 Abs. 2 und § 1 Abs. 1a KWG-Vorschlag 2 (einschließlich ab 1. Januar 2020 Depotgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG, die ist besonders relevant für Fintech-Unternehmen);
  3. eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) zur Erbringung von Zahlungsdiensten oder nach § 11 ZAG zur Ausgabe von E-Geld;
  4. eine Erlaubnis nach § 20 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder, minder belastend, eine einfache Registrierung nach § 44 Abs. 1 KAGB zum Anbieten einer gemeinsamen Vermögens-/Finanzverwaltung;
  5. eine Erlaubnis nach §§ 34c, 34d und 34f der Gewerbeordnung (GewO) zur Vermittlung von Krediten, Versicherungsverträgen und bestimmten Finanzprodukten; und auch
  6. eine Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes zum Betreiben von Versicherungstätigkeiten. 4

Darüber hinaus gilt ab November 2021 die paneuropäische Verordnung (EU) 2020/1503 über europäische Anbieter von Crowdfunding-Dienstleistungen für Unternehmen (ECSPR); Hierfür müssen Crowdfunding-Dienstleister eine Erlaubnis der nationalen Aufsichtsbehörde (in Deutschland die BaFin) einholen.4

Hinsichtlich der Marketingregeln für Fintech-Unternehmen in Deutschland gilt allgemein, dass Marketing ehrlich, transparent und nicht irreführend sein muss. Diese Grundsätze stammen aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, sind aber auch in einigen Finanzdienstleistungsgesetzen enthalten. Die Notwendigkeit, zusätzliche Regeln zu berücksichtigen, hängt in erster Linie vom Verständnis des Begriffs „Marketing“ ab.4

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Beteiligung als Rechtsanwalt an Investment Venture Funds, Durchführung von M&A Venture Deals im Bereich IT, Betreuung von iGaming und Betriebsvermögen

Anmerkungen
  1. http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/EN/Fachartikel/2019/fa_bj_1911_Fintech_en.html
  2. http://www.startbase.de/downloads/fintech-report/2021/fintech-report.pdf
  3. http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/invest.html
  4. https://thelawreviews.co.uk/title/the-financial-technology-law-review/germany
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